BG BAU: Hautkrebs in 2020 häufigste Berufskrankheit am Bau – wirksamer Schutz vor UV-Strahlung gefordert

13.04.2021 – 14:10

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

BG BAU: Hautkrebs in 2020 häufigste Berufskrankheit am Bau – wirksamer Schutz vor UV-Strahlung gefordert


















BG BAU: Hautkrebs in 2020 häufigste Berufskrankheit am Bau - wirksamer Schutz vor UV-Strahlung gefordert
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Berlin (ots)

Der durch natürliche Ultraviolettstrahlung (UV-Strahlung) verursachte weiße Hautkrebs war im Jahr 2020 die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft und im Bereich der baunahen Dienstleistungen. Rund 18 Prozent aller Meldungen entfielen auf dieses Krankheitsbild. So verzeichnete die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im vergangenen Jahr mehr als 2.700 neue Fälle. Das zeigt eine vorläufige Auswertung für 2020, die die BG BAU heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgelegt hat. Demnach ging im Jahr 2020 fast jede fünfte gemeldete Berufskrankheit auf Hautkrebs zurück.

Besonders betroffen sind Beschäftigte aus dem Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk. Gerade bei Arbeiten im Freien ist wirksamer Schutz vor UV-Strahlung daher wichtig – die BG BAU unterstützt und berät Unternehmen und Beschäftigte bei den notwendigen Maßnahmen.

„Die Statistik zeigt, dass Hautkrebserkrankungen in der gesamten Bevölkerung deutlich zunehmen. Dabei ist es einfach, sich wirksam zu schützen. Das gilt nicht nur in der Freizeit, sondern gleichermaßen für die Arbeitsplätze im Freien. Mit nur wenigen einfachen Maßnahmen ist ein sehr guter Schutz vor schädlicher UV-Strahlung möglich“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Die Unternehmen und die Beschäftigten sind hier gleichermaßen gefordert, das Thema ernst zu nehmen und zu handeln.“

Durch den Klimawandel wird es in Mitteleuropa zunehmend wärmer und trockener. Vor allem in den Monaten April bis September zwischen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr sind die Belastungen durch natürliche UV-Strahlen hierzulande so hoch, dass sie einen zusätzlichen Schutz erforderlich machen. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU) sagt: „Ein wirksamer UV-Schutz ist wichtig, weil es bei hoher und vor allem langandauernder Belastung zu folgenschweren Hautschädigungen kommen kann. Besonders tückisch daran ist, dass Betroffene die Schädigung nicht sofort bemerken. Nicht selten tritt eine Hautkrebserkrankung erst nach 20 bis 30 Jahren auf. Hier gilt: Je früher präventiv gehandelt wird, desto weniger kommt es zum Hautkrebs.“

Es gilt das TOP-Prinzip

Wirksames Instrument bei der Festlegung der richtigen Schutzmaßnahmen gegen die schädlichen UV-Strahlen ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Rangfolge der anzuwendenden UV-Schutzmaßnahmen folgt dem klassischen Präventionsprinzip – auch TOP-Prinzip genannt. Dabei stehen technische und organisatorischen Lösungen zunächst vor den persönlichen Schutzmaßnahmen.

Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen. Wenn technische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, kommen ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen zur Anwendung. So können zum Beispiel Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden – nach 16:00 Uhr – verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist. Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden. Dazu gehören leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung – möglichst aus Baumwolle – sowie der Schutz des Kopfes, des Nackens, der Nase und der Ohren. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, die Nase oder auch die Handrücken, sind mit UV-Schutzcremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (besser 50) zu schützen. Dieser Schutz muss spätestens nach zwei Stunden erneuert werden. Um Schädigungen der Augen und der Netzhaut zu vermeiden, werden UV-Schutzbrillen empfohlen.

So unterstützt die BG BAU

Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten ein breites Informations- und Beratungsangebot zu UV-Schutzmaßnahmen und unterstützt mit Arbeitsschutzprämien auch finanziell die Beschaffung von Wetterschutzzelten, UV-Schutzkleidung oder Schutzhelmen mit Nackenschutz.

Beim AMD der BG BAU können Beschäftigte neben Beratungsgesprächen zum Thema Hautkrebs auf Wunsch Hautscreenings erhalten. Denn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind eine wichtige Begleitmaßnahme zur Vorbeugung von Weißem Hautkrebs.

Zum Start in den Sommer lädt die BG BAU am 15. April 2021 zum virtuellen UV-Schutz-Aktionstag ein. Hier erfahren Unternehmen und Versicherte, wie sie UV-Schutzmaßnahmen umsetzen können.

Weitere Informationen:

Digitale Pressemappe zur Online-Pressekonferenz

Virtueller UV-Schutz-Aktionstag am 15.04.2021

Informationen der BG BAU zum Thema UV-Schutz

Broschüre: Gut geschützt durch den Sommer

Bauwetter-App der BG BAU

Arbeitsschutzprämien der BG BAU

Informationen des AMD der BG BAU zum Thema UV-Schutz

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Pressekontakt:

Susanne Diehr
Telefon: 030 85781-690
E-Mail: presse@bgbau.de

BG BAU – Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin

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