26.03.2021 – 08:00
Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Landesregierung von Manuela Schwesig verweigert Herausgabe von Informationen zur Nord Stream 2 Stiftung
Berlin (ots)
- Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hält Unterlagen zur Gründung der "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV" unter Verschluss - DUH reicht heute Klage gegen die Landesregierung ein, um Zugang zu den Informationen zu erhalten und Hintergründe aufklären zu können - Anträge der DUH auf Herausgabe des Anerkennungsbescheids der Stiftung abgelehnt - gesetzlich garantierte Auskunftsrechte werden ausgehebelt
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, um den Bescheid zur Anerkennung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ einsehen zu können. Die vom Land gegründete Stiftung soll den Weiterbau der Mega-Pipeline Nord Stream 2 absichern. Einen Antrag auf Ãbersendung des Anerkennungsbescheids hatte das Land zuvor abgelehnt und das Dokument auch im Widerspruchsverfahren nicht herausgegeben. Die DUH klagt deshalb nun vor dem Verwaltungsgericht Schwerin auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH: „Die Landesregierung von Manuela Schwesig versucht anscheinend mit allen Mitteln, Klarheit und Transparenz über die von ihr gegründete Fake-Stiftung zu verhindern. Die Stiftung trägt das Wort Umwelt im Namen – wieso verweigert uns die Landesregierung den rechtmäÃigen Zugriff auf diese umweltbezogenen Informationen? Offenbar ist die Landesregierung zum Schutz von Nord Stream 2 sogar bereit, sich über gesetzlich garantierte Informationsansprüche hinwegzusetzen. Mit unserer Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin fordern wir eine Aufklärung durch die Herausgabe der Unterlagen gerichtlich ein.“
Die Stiftung wurde am 7. Januar 2021 vom Land Mecklenburg-Vorpommern gegründet und bereits einen Tag später vom Justizministerium anerkannt. Auf dem Papier ist der Hauptzweck der Stiftung Klima- und Umweltschutz. Tatsächlich soll sie den Weiterbau von Nord Stream 2 absichern. Die Nord Stream 2 AG unterstützt die Stiftung langfristig mit 60 Millionen Euro. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern steuert hingegen lediglich 200.000 Euro zu. Nach Auffassung der DUH ist der Hauptzweck der Stiftung wirtschaftlicher Natur und entsprechend nicht mit Stiftungsrecht vereinbar.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz: „Unser Schriftverkehr mit dem Justizministerium macht deutlich: Die Landesregierung von Frau Schwesig will die Herausgabe der Unterlagen zur Stiftungsgründung um jeden Preis vermeiden. Sie schreckt dabei auch vor fragwürdigen rechtlichen Winkelzügen nicht zurück. Das ganze Konstrukt ist ohnehin hanebüchen: Die Stiftung schiebt Klimaschutz vor, um eine Mega-Pipeline für fossiles Erdgas fertig zu bauen. Dies ist ihr eigentlicher Zweck. Das offenbaren nicht zuletzt die enormen Einzahlungen der Nord Stream 2 AG. Wir fordern deshalb von Frau Schwesig, Transparenz zu schaffen, die Stiftung aufzulösen und stattdessen wirklichen Klimaschutz zu betreiben – durch den konsequenten Ausbau von Wind- und Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern.“
Während die Landesregierung noch die Transparenz zur Stiftung verweigert, werden zeitgleich bereits Fakten zum Weiterbau der Pipeline geschaffen. Die Hansestadt Rostock hat laut Medienberichten jüngst einen Pachtvertrag mit einem Unternehmen geschlossen, dessen Gründungszweck der Weiterbau von Nord Stream 2 ist. Dieses Unternehmen hat auch einen Vertrag mit der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ abgeschlossen.
Links:
Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p210326
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
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