26.03.2021 – 15:01
Deutsche Umwelthilfe sieht Licht und Schatten bei Einigung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Berlin (ots)
- DUH begrüÃt, dass immerhin gut 40 Prozent der bisher pauschalen Agrarzahlungen künftig an Umweltkriterien gebunden sind - Ãkoregelungen müssen noch mit wirksamen MaÃnahmen ausgestaltet werden, unter anderem für Klima- und Gewässerschutz sowie Luftreinhaltung - Obergrenze für Basisprämie fehlt, Subventionsmissbrauch ohne Gegenleistung im Umweltschutz weiterhin möglich
Die Einigung über die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
„Der Kompromiss zur Umsetzung der GAP hat Licht und Schatten. Wir begrüÃen, dass immerhin gut 40 Prozent der bisher pauschalen Agrarzahlungen künftig an Umweltkriterien gebunden sein sollen und nicht mehr nach GieÃkannenprinzip flieÃen. Auch die gekoppelten Weideprämien werden positiv zur Inwertsetzung von artenreichen Wiesen und Auen beitragen. Die genaue Ausgestaltung der Ãkoregelungen wird nun darüber entscheiden, ob diese Reform in der Fläche messbare Veränderungen für den Arten- und Klimaschutz bringt. Wir fordern, die sogenannten Ãkoregelungen mit wirksamen MaÃnahmen auszugestalten. Priorität sollte dabei liegen auf dem Klima-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz, der Luftreinhaltung sowie der Weidehaltung im Sinne des Tierschutzes. Erst die Ausgestaltung der Ãkoregelungen entscheidet über die Umweltwirkung.“
Reinhild Benning, Senior Beraterin für Agrarpolitik bei der DUH ergänzt: „Es fehlt die Umstellung der Agrarpolitik auf eine Gemeinwohlprämie, die Leistungen nach einem Punktesystem entlohnt. Zudem ist kritisch zu sehen, dass Agrarumweltprogramme angerechnet werden können auf die Ãkoregelungen und damit insgesamt die Geldausstattung für Ãkoregelungen gesenkt werden kann. Die Umschichtung für Agrarumweltprogramme ist unterdessen geringer ausgefallen als erhofft. Ob die Landwirtinnen und Landwirte, die auf Ãkolandbau umstellen wollen, künftig noch ausreichend finanziert werden, darf aber nicht in Frage stehen. Aus Umweltsicht sind 10 Prozent artenreiche Strukturen in der Agrarlandschaft notwendig. Hier sollen nur 3 Prozent gesichert werden – das ist eine schlechte Nachricht für den Artenschutz. Subventionsmillionäre und externe Investoren dürfen sich freuen, auch weiterhin Millionen an Agrarzahlungen von Steuerzahlenden zu erhalten – ohne Gegenleistungen im Umweltschutz. Damit ist es versäumt worden, dem Subventionsmissbrauch konsequent den Riegel vorzuschieben.“
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