Dieselskandal: BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil zu Finanzierungskosten

13.04.2021 – 10:50

BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte

Dieselskandal: BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil zu Finanzierungskosten


















Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal verkündet. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren (Az. VI ZR 274/20) ging es um die Frage der Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf. Demnach sind dem Fahrzeughalter zukünftig auch die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren im Erfolgsfall zu erstatten. Laut BGH darf es bei der Schadensberechnung keine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung geben. Dies hatten die Karlsruher Richter bereits in einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 16. März 2021 geäußert.

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: „Wir begrüßen die verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH. Sie ist für Schadensersatzforderungen bei finanzierten Fahrzeugen von enormer Bedeutung, weil dem Halter so auch die Finanzierungskosten ersetzt werden. Etwa 65 Prozent der Neuwagen werden in Deutschland finanziert, was die Tragweite dieses BGH-Urteils unterstreicht. Die Entscheidung ist ein erfreuliches Signal für mehr Verbraucherschutz und zeigt, dass es sich weiterhin lohnt, im Dieselskandal für sein Recht zu kämpfen.“

Die Klägerin hatte einen gebrauchten Pkw mit dem VW-Motor EA189 erworben, in den eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Sie verlangte von Volkswagen die Rückerstattung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, sowie die Erstattung der Finanzierungskosten in Höhe von 3.275,55 Euro (Az. 27 U 52/19). Das OLG Köln hatte der Klägerin Recht gegeben, woraufhin die Volkswagen AG in Revision gegangen war.

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur Anspruchshöhe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf www.diesel-gate.com.

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