IKK e.V.: Um die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, ist eine Finanzierungszusage notwendig

12.04.2021 – 13:13

IKK e.V.

IKK e.V.: Um die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, ist eine Finanzierungszusage notwendig


















Berlin (ots)

Mit Blick auf die in dieser Woche anstehenden Anhörungen im Deutschen Bundestag zu zwei gesundheitspolitischen Gesetzespaketen kritisieren die Vorstandsvorsitzenden der Gemeinsamen Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) die fehlende Finanzierungszusage seitens des Bundes.

In Verbindung mit den Corona-bedingten Mehrbelastungen und der von der Pandemie unabhängigen Ausgabenpolitik der Bundesregierung stehen die Kassen vor großen finanziellen Herausforderungen. Der Grund: Die Einnahmen- und Ausgabenseite fällt immer deutlicher auseinander. Der Handlungsdruck wächst mit jeder neuen ausgabenintensiven Reform oder Verordnung. Deshalb appellieren die Innungskrankenkassen an den Bundestag, einen Ausgleich der bestehenden Finanzierungslücke noch vor der Sommerpause gesetzlich zu verankern und den Kassen keine weiteren unnötigen Ausgaben ins Gesetzbuch zu schreiben.

Der Vorstand des IKK e.V. bezieht sich in seiner Kritik aktuell auf die in der Länderabstimmung befindliche Verordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Nach Schätzungen der GKV löst diese bei Inkrafttreten zusätzliche Belastungen in Milliardenhöhe aus.

„Die politischen Entscheidungsträger haben offenbar aus den Fehlern der ersten Phase der Pandemie nichts gelernt“, sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. und verweist dabei auf die Verwerfungen aufgrund der pauschalen Finanzierung von Leerbetten im Jahr 2020 hin. „Jetzt sollen die Finanzen der GKV für die Liquiditätssicherung von Krankenhäuser herhalten.“ Gleichzeitig flössen nicht abgerufene Mittel, wie zum Beispiel für das Pflegstellenförderprogramm, aber nicht an die Kassen zurück, obwohl es der Bunderechnungshof moniere.

Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., ergänzt: „Auch wenn die Sicherstellung der ambulanten und stationären Versorgung in Pandemiezeiten von höchster Relevanz ist, dürfen die Gelder der Versicherten und Arbeitgeber nicht erneut mit der Gießkanne verteilt werden. Das vorgesehene Verfahren zu den Abschlagszahlungen stuft die GKV zum bloßen Zahler herab, ohne Möglichkeit für eine Prüfung oder gar einen Widerspruch!“ Wollseifer weist in diesem Zusammenhang auf die Finanzverantwortung der Länder hin.

Bereits ohne die neue Krankenhausverordnung zeichnet sich ab, dass die GKV als Folge der Covid-19-Pandemie im kommenden Jahr einen zusätzlichen Finanzbedarf von bis zu 19 Milliarden Euro haben wird. Die nun formulierten Regelungen, so fürchten Müller und Wollseifer, belasten die GKV und ihre Beitragszahlenden darüber hinaus. „Die Politik muss endlich aufwachen! Unter den Vorzeichen – stetig steigende Ausgaben ohne Finanzausgleich über Bundesmittel auf der Einnahmenseite – werden die Zusatzbeitragssätze ab dem kommenden Jahr in die Höhe schnellen“, so Wollseifer. Damit dies nicht passiere, bräuchten die Kassen Planungssicherheit. Müller und Wollseifer sind sich einig: „Losgelöst von der Notwendigkeit, den Finanzierungsbedarf in der Finanz- und Haushaltsplanung des Bundes für das Jahr 2022 zu berücksichtigen, muss der Gesetzgeber den erforderlichen Bundeszuschuss noch vor der Sommerpause im Fünften Buch Sozialgesetzbuch festschreiben.“

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