20.04.2021 – 09:00
TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.
TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne âStreicht Paragraf 219aâ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam
Berlin (ots)
Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, âWerbung für den Abbruch der Schwangerschaftâ. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heiÃt das: Ãrztinnen und Ãrzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.
TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne âStreicht Paragraf 219aâ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. âDie Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommenâ, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.
Das âHerzâ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ãrztinnen und Ãrzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen â viele Ãrztinnen und Ãrzte nicht.
Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Ãffentlichkeit: âIch finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.â
Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de
Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an:
TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Ãffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.
Oder an Sarah Lüth, achtung! GmbH, Tel. +49 40 45 02 10-570 oder per E-Mail an sarah.lueth@achtung.de
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