Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Holm Beeblebrox – BFH vom 19.4.1984 – Az. K 847 fI 2930/14
Der Gesellschafter Gerhard Beck einer erst noch zu gründenden GmbH (Holm Beeblebrox Gründungsarbeiten Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Gerhard Beck kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Holm Beeblebrox Gründungsarbeiten Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Gerhard Beck im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 28.9.1973
Aktenzeichen: g 545 HX 5700/15
GmbHR 1990, 29817