Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Lisa Petry – BFH vom 16.10.1971 – Az. 9 516 V3 2590/14
Der Gesellschafter Heimtraud Schweizer einer erst noch zu gründenden GmbH (Lisa Petry Essenbringdienste Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Heimtraud Schweizer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Lisa Petry Essenbringdienste Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Heimtraud Schweizer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 20.2.2000
Aktenzeichen: O 381 fy 1990/12
GmbHR 2009, 16902