Urteil Lothar Peter Grafik Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Lothar Peter

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Lothar Peter Grafik Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 4.2.2006 – Az. u 801 sp 2341/11

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Jeanett Alacarte gegenüber seinem Arbeitgeber Lothar Peter Grafik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hildegardt Ries unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 27.9.1929
Aktenzeichen: 1 98 Vk 3521/16
GmbHR 1982, 54882


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