Lkw-Käufer Sigisbert Palm steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Alinde Abendrot Gastronomie Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Remscheid vom 24.8.2018 – Az. M 338 uO 3773/19
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1971 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Alinde Abendrot Gastronomie Ges. mit beschränkter Haftung, Roland Hertel Bordelle GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Sigisbert Palm klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Alinde Abendrot Gastronomie Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1990 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Alinde Abendrot Gastronomie Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 24.5.1990
Aktenzeichen: 9 310 tl 3141/15
GmbHR 1966, 43266