„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)

14.04.2021 – 16:01

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)


















Köln (ots)

Im Diesel-Skandal hat der Autobauer Daimler die bislang schwerste Niederlage erlitten: Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler dazu, rund 25.000 Euro Schadenersatz an die Käuferin eines Mercedes Benz C 220 zu zahlen – weil nach Überzeugung der Richter der Autobauer sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt als auch Verbraucher getäuscht hat (Az: 7 O 224/20). Genau das hat Daimler immer wieder bestritten.

Nach Ansicht der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse ist dieses Urteil ein Meilenstein für die Klagen von Verbrauchern im Diesel-Skandal, nicht nur für Klagen gegen Daimler. Denn zum ersten Mal folgte ein Gericht erkennbar dem Beschluss des Bundesgerichtshofes von Anfang Januar 2021, wonach der Vorwurf einer Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Gericht genau zu prüfen ist (Az: VI ZR 433/19). Decker & Böse hatte diesen Vorwurf erhoben und die Anhaltspunkte dafür detailliert vorgetragen. Da Daimler den Vorwurf der Täuschung nicht widerlegen konnte, erkannte das Landgericht Stuttgart auf „vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“.

Vertrauen in öffentliche Institution ausgenutzt

Als besonders schwerwiegend wertete das Landgericht Stuttgart, dass Daimler das Vertrauen der Käufer in eine öffentliche Institution ausgenutzt habe, und zwar das Vertrauen in das Kraftfahrt-Bundesamt.

Ulf Böse, Rechtsanwalt und Partner bei Decker & Böse: „Wir sind überzeugt, dass dieses Urteil der Anfang vom Ende eines gigantischen Betruges an den Kunden der Autoindustrie ist. Andere Gerichte werden ebenfalls den Beschluss des Bundesgerichtshofes in ihre Entscheidung einfließen lassen – jedenfalls dann, wenn der Vorwurf der Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes derart vorgetragen wird, wie das bei Decker & Böse als Klägervertreter erfolgt.“

„Fernliegend“, dass Vorstand nichts gewusst hat

Das Urteil ist zudem brisant, da es sich um ein Daimler-Fahrzeug handelte, das lediglich freiwillig zurückgerufen worden war. Bei freiwilligen Rückrufen betonen die Autobauer in der Regel besonders, sie seien ganz und gar ahnungs- und schuldlos. Das Urteil zeigt, dass kein verpflichtender Rückruf notwendig ist, um einen Schadenersatz erfolgreich geltend zu machen.

Das Landgericht Stuttgart schrieb in seinem Urteil zudem unter anderem Folgendes, was Daimler bitter aufstoßen dürfte:

-  Ein so genanntes Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von EU-Recht - es sei denn, es gab eine technische Notwendigkeit dafür. 
-  Dass eine Notwendigkeit für ein Thermofenster bestand, sei vom Autobauer zu beweisen. Dabei komme es auch darauf an, ob eine andere technische Lösung möglich gewesen wäre. 
-  Es sei nicht ersichtlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in die Lage versetzt wurde, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung (Thermofenster) bei diesem Fahrzeugtyp zu prüfen. 
-  Es erscheine fernliegend, dass die Entscheidung für eine rechtswidrige Software ohne Einbindung des Vorstandes erfolgt sei. 
-  Das Aufspielen eines Software-Updates würde nicht dazu führen, dass ein Schaden nicht mehr vorliegt. Das gelte umso mehr, da nicht feststehe, ob ein Software-Update ohne nachteilige Folgen aufgespielt werden kann.  

Das vollständige Urteil im Wortlaut können Sie hier downloaden:

https://ots.de/AnoQVM

Für eine ausführliche rechtliche Beurteilung steht Medienvertretern zur Verfügung:

Ulf Böse – Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

www.db-anwaelte.de

Pressekontakt:

Ulf Böse Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Telefon: Tel.: 0221 – 29270 – 0
Mail: presse@db-anwaelte.de
www.db-anwaelte.de

Original-Content von: Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt