31.03.2021 – 18:17
WDR/NDR/ZEIT: Razzia bei NPD-Chef
Köln (ots)
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am Dienstag in mehreren Bundesländern die privaten und geschäftlichen Räumlichkeiten des NPD-Chefs Frank Franz und dessen Ehefrau durchsucht. Sie ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Untreue, Geldwäsche und des Bankrotts gegen insgesamt fünf Beschuldigte.
Die Ermittler durchsuchten mehrere Wohn- und Geschäftsadressen im Saarland, in Hessen und Bremen, darunter die Wohnadressen des NPD-Bundesvorsitzenden Frank Franz und dessen Ehefrau. Franz ist seit 2014 der Bundesvorsitzende der rechtsextremen Partei. Die Ermittler beschlagnahmten Geschäftsunterlagen und elektronische Datenträger. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigte die Ermittlungen und die Durchsuchung auf Anfrage von WDR, NDR und der ZEIT.
Bei den Ermittlungen soll es um verdächtige Finanztransaktionen bei einer inzwischen gelöschten Firma in Ãsterreich gehen, die dem NPD-Bundesvorsitzenden von 2014 bis 2016 gehört hat. Hierbei handelt es sich nach Informationen von WDR, NDR und der ZEIT um die Optimaten Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Salzburg und Wien. Sie ging später insolvent. Die Staatsanwaltschaft schreibt auf Anfrage: „Konkret besteht der Verdacht, F. habe im Zeitraum 2014 bis 2016 als Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer in Ãsterreich ansässigen bzw. ansässig gewesenen GmbH aufgrund nicht leistungsunterlegter (Schein-) Rechnungen aus dem Vermögen der österreichischen GmbH Zahlungen in Höhe von insgesamt ca. 130.000 Euro“ geleistet. Dieses Zahlungen seien an seine Ehefrau und eine damals in Homburg/Saar ansässige GmbH gegangen. Franz wird vorgeworfen, diese Gelder „letztlich selbst vereinnahmt, für andere als die deklarierten Zwecke verwendet oder eine inkriminierte Herkunft der Gelder verschleiert“ zu haben.
Die drei weiteren Beschuldigten stünden im Verdacht, als Rechnungssteller oder Verantwortliche von Firmen, die mit diesen Geldflüssen zu tun haben, ebenfalls tatbeteiligt zu sein. Durchsucht wurde aus dem Kreis der Beschuldigten nur bei Franz und dessen Ehefrau sowie beim Geschäftsführer einer Firma in Hessen. Die Firma soll offenbar in die Geldflüsse verwickelt sein, der Geschäftsführer wird jedoch seinerseits nicht als Beschuldigter geführt.
Aufmerksam geworden sind die Ermittler offenbar durch das Insolvenzverfahren der Optimaten Verlagsgesellschaft mbH in Ãsterreich. Dem dortigen Konkursverwalter waren verdächtige Zahlungen aufgefallen. Zuerst hatte die Staatsanwaltschaft Salzburg das Verfahren geführt und die deutschen Ermittler um Rechtshilfe gebeten. Später wurde das Verfahren an die deutschen Behörden abgegeben und landete aufgrund des Wohnortes von NPD-Chef Franz in Saarbrücken.
Bei der Optimaten Verlagsgesellschaft mbH sollen während Franz Firmenchef war, verdächtige Zahlungen aus Liechtenstein, der Schweiz und Ungarn eingegangen sein. Betroffen sind wohl auch Tochterfirmen. Dabei soll es auch um Rechnungen gehen, meist für angebliche Beratungsleistungen in medialen Fragen. Auch diverse Auszahlungen von den Firmenkonten sollen im Fokus der Ermittlungen stehen. Die Staatsanwaltschaft wollte zu Details der Ermittlungen aus Gründen des Verfahrensschutzes und des Persönlichkeitsrechts nicht weiter Stellung nehmen. Der Spiegel hatte im Januar über Ermittlungen gegen Franz berichtet.
Der NPD-Bundesvorsitzende Frank Franz lieà eine Anfrage bis Redaktionsschluss unbeantwortet. In einer Pressemitteilung auf der NPD-Internetseite hatte er am 22. Januar nach ersten Medienberichten geschrieben, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien falsch, es handle sich „augenscheinlich um eine politisch motivierte Jagd auf mich“. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts auf Geldwäsche durch die Staatsanwaltschaft Salzburg sei im Jahr 2018 sei eingestellt worden, „weil kein Grund zur weiteren Verfolgung“ bestanden habe. Etwaige weitere Ermittlungen würden ebenso fruchtlos und aus demselben Grund enden.
Auch die Ehefrau von Franz war auf Anfrage bis Redaktionsschluss zunächst nicht erreichbar. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken betont: „Die Ermittlungen dauern an, weshalb ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Unschuldsvermutung gilt. Ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des F. stellt sich gegenwärtig nicht dar.“
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